Die wichtigsten Brandschutzunterlagen zum Download
Sie sind auf der Suche nach einem Schnellscreening Ihrer Brandschutzsituation?
Einfach die Checkliste für Rohrdurchführungen ausfüllen und an den Support senden.
Hilfreich ist die Klärung technischer Details aus dem Brandschutzkonzept, rohrspezifische Anforderungen sowie Einbaubedingungen und Möglichkeiten für Abweichungen.
Technische Details
Brandschutzkonzept
- Welche Feuerwiderstandsklassen für Wände und Decken?
- Sicherheitsaspekte: Brandschutz nach R90 oder Ersatzmaßnahmen MLAR 4.3?
- Risikoabwägung: Entstehung von Sekundärbränden
Verwendungsnachweis
- Jedes Rohr und Rohrmaterial erfordert passende und geeignete Brandschutzmaßnahme
- brennbare Rohre und Mischinstallation → AbZ (aBG)
- nichtbrennbare Rohre → AbP
- Rohrdurchmesser stehen in Verwendungsnachweisen oder MLAR
Vorgehen bei Abweichungen
- Nicht wesentliche Abweichungen dürfen Brandschutzhersteller bestätigen
- Für wesentliche Abweichungen ist Absprache mit Baubehörde zu führen, ggf. Zustimmung im Einzelfall
Im nächsten Schritt unterstützt eine Übersicht über die wichtigsten Unterschiede zwischen Missel Brandschutz-Dämm-Manschetten als R90-Lösungen sowie den Ersatzlösungen nach MLAR Erleichterungen 4.2 und 4.3.
Unterschiede zwischen Missel Brandschutz-Dämm-Manschetten
Missel Brandschutz-Dämm-Manschetten R90
Produktbezeichnungen | BSM-R90 und MSA 4-R90 mit Formteilen |
Klassifizierte Brandschutz-Dämm-Manschetten, Verwendung nach MLAR/Abschnitt 4.1 | für R90-, R60-, R30-, (R120-)Rohrdurchführungen; Anwendungsbereiche siehe AbP |
R90-Prüfungen mit AbP | (außer B2-Baustoffklasse keine weiteren Nachweise/Zulassungen erforderlich) |
Kennzeichnung auf Baustellen | nicht erforderlich, aber empfohlen |
Baulängen der Manschetten | 350 mm, 50 mm, 700 mm, 1.000 mm (Baulängen = Einbaulängen) |
Dämmdicke | 13 mm (mit integrierter Schalldämmung) |
Abstände | zwischen den Rohrleitungen im Bereich der Durchführung 0 mm bzw. 20 mm gemäß AbP (Empfehlung: 20 mm) |
Wand- und Deckendicke nach AbP, in der Regel: | Wanddicke: 100 mm, Deckendicke: 150 mm |
Erwärmungsschutz | und Verhinderung von Sekundärbränden auf der dem Brand abgewandten Seite |
Rohrbefestigung nach AbP | |
Rohrdurchmesser und -material nach AbP | Gusseisen DN 150 Stahl da ≤ 159 mm Kupfer da ≤ 89 mm Mehrschichtverbund/Kunststoff da ≤ 50 mm |
Missel Brandschutz-Dämm-Manschetten nach den Erleichterungen der MLAR (R90-, R60-, R30-Ersatzlösungen)
Produktbezeichnungen | BSM-S, BSM-F30 und MSA 4-BSM mit Formteilen |
Brandschutz-Dämm-Manschetten mit Anwendungsnachweis nach MLAR/Abschnitte 4.2 und 4.3 | für Rohrdurchführungen durch F90-, F60-, F30-Wände und -Decken |
Keine R90-Prüfungen erforderlich | (AbP für A1-Baustoffklasse und 1.000 °C-Nachweis nach DIN 4102-1 und -17 sowie AbP für B2-Baustoffklasse des Endproduktes) |
Kennzeichnung auf Baustellen | nicht erforderlich, aber empfohlen |
Baulängen der Manschetten | 130 mm, 150 mm, 250 mm, 400 mm (Baulängen = Einbaulängen) |
Dämmdicke | 4 mm (mit integrierter Schalldämmung) (Ausnahmen: BSM-F30: ca. 3 mm; BSM-S 13: 13 mm – integrierte Wärmedämmung) |
Abstände | zwischen den Rohrleitungen im Bereich der Durchführung: 0 mm (F30-Wände), 50 mm bzw. 1 x da oder 5 x da, siehe MLAR |
Geringere Wand- und Deckendicken im Bereich der Rohrdurchführungen | Wand- und Deckendicke: 80 mm (F90), 70 mm (F60), 60 mm (F30) |
Kein Erwärmungsschutz | durch geringere Baulängen und geringere Dicken der Brandschutz-Dämm-Manschetten (wenn erforderlich: Sekundärbrand durch bauseitige Maßnahmen verhindern) |
Keine Vorschriften zur Rohrbefestigung (nur Herstellerangaben beachten) | |
Rohrdurchmesser und -material nach MLAR/Abschnitte 4.2 und 4.3: | Rohrmaterial von Baustoffklasse A1 bis B2 Nicht brennbare Rohre da ≤ 160 mm Brennbare Rohre da ≤ 32 mm |
Produktbezogen und nach den Hauptfragen im Rohrleitungsbrandschutz gegliedert, führt die nachstehende Übersicht zu den passenden Missel Produkten.
Bedingungen
Welche Missel Brandschutz-Dämm-Manschetten können unter welchen Bedingungen verwendet werden?
R90-Manschetten | Manschetten nach MLAR 4.3 | |
Allgemein: Besteht die Gefahr, dass brennbare Materialien an Rohr/Manschette anliegen? | Keine zusätzlichen Maßnahmen notwendig | Bauseitige Maßnahmen gegen Sekundärbrandgefahr erforderlich |
Allgemein: Weiterführende brennbare Dämmung | zulässig |
Missel Dämmung mit Bauteil ≥ 150 mm möglich |
Abstände: Versorgungsleitungen brennbar | ≥ 0 mm / 20 mm |
5 x da |
Abstände: Versorgungsleitungen nichtbrennbar | ≥ 0 mm / 20 mm |
1 x da |
Abstände: Versorgungsleitungen mit Dämmung | ≥ 0 mm / 20 mm |
≥ 50 mm |
Abstände: Abwasserleitungen brennbar | ≥ 20 mm |
≥ 100 mm |
Abstände: Abwasserleitungen nichtbrennbar | ≥ 20 mm |
1 x da |
Abstände: Abwasserleitungen mit Dämmung | ≥ 20 mm |
≥ 50 mm |
Abstände: zu Lüftung nach DIN 18017-3 | ≥ 20 mm |
≥ 100 mm |
Abwasserleitungen brennbar |
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Abwasserleitungen nichtbrennbar |
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Abwasserleitungen Mischinstallation Übergang von Gusseisen auf Kunststoff |
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Versorgungsleitungen brennbar (Kunststoff und Mehrschichtverbund) |
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Versorgungsleitungen nichtbrennbar |
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